Ausweispflicht: Prepaid-Karten nur noch mit Identitätsnachweis
June 13, 2017
Ab dem 1. Juli 2017 fordert der Gesetzgeber auch bei SIM-Karten eine vorherige Identifizierung. Mit dieser Maßnahme soll die anonyme Kommunikation über das Mobilfunknetz verhindert werden. Für den Endverbraucher bedeutet das konkret, dass bei der Regestrierung einer neuen Prepaid-SIM-Karte Ausweispflicht herrscht. Aber wie und womit kann man seine Identität nachweisen und kommen auch Änderungen auf Bestandskunden zu?
Eines vorweg: Wenn ihr vor dem 1. Juli 2017 eine Prepaid-Karte erworben habt und eure Identität nicht nachweisen musstet, könnt ihr diese auch zukünftig weiterhin benutzen. Eine nachträgliche Identifierzung ist nicht notwendig.
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Ab wann herrscht bei Prepaid-Karten die Ausweispflicht?
Ab dem 1. Juli 2017 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Identitätsnachweis für neue Prepaid-Kunden. Zur Registrierung und die darauf folgenden Freischaltung der SIM-Karte muss eines der folgenden, gültigen(!) Ausweisdokumente vom Mobilfunkanbieter oder einem Partner überprüft werden:
Personalausweis
Reisepass
Aufenthaltstitel
oder equivalentes ausländisches Ausweisdokument
Wie kann man seine Identität nachweisen?
Je nach Anbieter können sich die angebotenen Identifizierungsverfahren unterscheiden. In vielen Läden ist es schon heute gängige Praxis, dass ein geschulter Mitarbeiter beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte ein Ausweisdokument verlangt und dieses überprüft. Diese direkte Identifizierung ist aber beispielsweise bei vielen Discountern, Supermärkten und beim Online-Kauf nicht möglich.
In diesem Fall könnt ihr entweder das Video-Ident- oder das Post-Ident-Verfahren nutzen, um den nötigen Identitätsnachweis zu erbringen.
Video-Ident-Verfahren: Bei der Video-Identifikation müsst ihr euch auf dem Portal des jeweiligen Mobilfunkanbieters anmelden und könnt dann per Video-Chat den Mitarbeiter euer Ausweisdokument überprüfen lassen.
Post-Ident-Verfahren: Bei der Post-Identifikation müsst ihr euer Ausweisdokument sowie die weiteren erforderlichen Dokumente bei einer der ausgewählten Postfilialen vorzeigen.
Eine anonyme Kommunikation ist natürlich auch nach dem 1. Juli 2017 möglich. Beispielsweise per VoIP-Diensten in offenen WLAN-Netzwerken. Durch die notwendige Identifizierung von Prepaid-Angeboten soll jedoch die anonyme Kommunikation über die Mobilfunknetze ausgedünnt werden.
Einerseits beschränkt dies erneut die Privatssphäre des Einzelnen, auf der anderen Seite sollen so mögliche kriminelle Absprachen über das Mobilfunknetz unterbunden werden, die zuvor nur schwer einem bestimmten Inhaber zuzuordnen waren.
Was ist eure persönliche Meinung zum Identitätsnachweis bei Prepaid-SIM-Karten? Nachvollziehbares Übel oder weitere unnötige Beschneidung der Privatssphäre? Schreibt uns eure Gedanken in die Kommentare.
Bildquellen: Columbia Pictures, Apatow Productions
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