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Nach dem Hamburger Edekamassaker: Suche nach Erklärungen und Verantwortlichen

August 1, 2017

Bild: ROverhate. Lizenz: CC0

Diskussion um Abschiebehaft für Ausreisepflichtige und Kriterien für die Gefährdereinstufung

Nachdem der Asylbewerber Ahmad A. am Freitag in einem Edeka-Markt in Hamburg-Barmbeck einem 50-Jährigen erstach und anschließend weitere sieben Menschen teilweise schwer verletzte (vgl. Hamburger Supermarktmassaker könnte Anschlag gewesen sein), sprechen Medien wie das Hamburger Abendblatt von Behördenversagen. Dabei beziehen sie sich unter anderem auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das den 2015 über Skandinavien und Spanien nach Deutschland eingereisten Mann nicht nach Schweden zurückschickte, obwohl Schweden zum Dublin-Raum gehört und obwohl Ahmad A. dort vorher so lange ansässig war, dass ein Gespräch bei der Hamburger Ausländerbehörde am 3. November teilweise auf Schwedisch geführt wurde. Die gleiche Frage stellt sich bezüglich Spanien, wo er danach lebte. Möglich ist, dass das BAMF solche Maßnahmen unterließ, weil der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser gegenüber den Behörden behauptete, er wolle in den Gazastreifen ausreisen und sich dazu Papiere der Vertretung der palästinensischen Autonomiebehörde in Berlin ausstellen lassen.

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sprach gegenüber der Bild am Sonntag von einem “verfahrenstechnischen Teufelskreis bei Abschiebungen”, der “beendet werden” müsse. Außerdem sollten “solche Personen aus dem Verkehr gezogen und festgesetzt werden, bevor sie Taten begehen”. SPD-Innenexperte Burkhard Lischka widersprach dem nicht, sondern meinte in der Heilbronner Stimme, auch wenn die “konkreten Umstände noch unklar” seien, stelle sich doch “die Frage, warum der Mann nicht in Abschiebehaft saß”, obwohl “die Möglichkeiten dazu erst vor wenigen Wochen erweitert” worden seien.

Sozialpsychiatrische Untersuchung gefordert, aber nie durchgeführt

Damit bezog er sich der Sozialdemokrat die nach dem Berliner Weihnachtsmarktanschlag geschaffene Option, Personen, von denen eine “erhebliche Gefahr” ausgeht, in Abschiebehaft zu nehmen. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte dazu in der ZDF-Talkshow Maybrit Illner behauptet: “Mit dem, was jetzt beschlossen wurde, wird sich auf jeden Fall ein Fall Amri nicht wiederholen.” Dass es trotzdem zum Hamburger Edekamassaker kam liegt daran, dass Ahmad A. nicht als Gefährder eingestuft war, obwohl ein Bekannter des Mannes die Polizei im August darauf aufmerksam gemacht hatte, dass A. sich wie ein Salafist kleidet, keinen Alkohol mehr trinkt und dauernd über den Koran sprechen will.

Der Hamburger Verfassungsschutz sah sich den späteren Täter darauf hin an und empfahl danach eine sozialpsychiatrische Untersuchung, die jedoch ausblieb. Wer dafür verantwortlich ist, kann dem Hamburger Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer zufolge erst dann geklärt werden, wenn die “zuständigen Beamten erreichbar sind”. Die CDU in der Hamburger Bürgerschaft hat inzwischen eine Sondersitzung des Innenausschusses gefordert, in der dieser Frage ebenfalls nachgegangen werden soll.

Länder oder Bund?

Der CSU-Politiker Stephan Mayer, der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion ist, kritisierte in der Tageszeitung Die Welt, dass es Bundesländer gebe, die ein vom Bundeskriminalamt neu entwickeltes System zur Einstufung von Gefährdern nicht anwenden. “Die Voraussetzungen”, so Mayer, “sind gelockert worden, um ausreisepflichtige Gefährder in Abschiebehaft zu nehmen.” Nun seien “die Länder gefordert, für diese Islamisten Abschiebehaft zu beantragen, auch wenn etwa noch keine Pass-Ersatzpapiere vorhanden, sondern erst beantragt sind.”

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach, der demnächst aus der aktiven Politik ausscheiden will, sieht die Hauptverantwortung dagegen eher in der Bundespolitik: Er sagte der selben Zeitung: “Wenn es dabei bleibt, dass wir bei einem Asylbegehren schon an der Grenze auf die bei der Einreise sonst zwingend vorgeschriebene Erfüllung der Passpflicht verzichten und Tag für Tag viele Hundert Drittstaatsangehörige mit ungeklärter Identität und Nationalität einreisen können, werden wir bei der Rückführung auch zukünftig große Probleme haben.”

Haftrichter: “keine belastbaren Hinweise” auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Täters

Der Richter, der Ahmad A. am Samstag wegen des Verdachts auf einen vollendeten und fünf versuchte Morde in Untersuchungshaft nahm, konnte der Hamburger Staatsanwaltschaft nach “keine belastbaren Hinweise” auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Täters erkennen, der bei der Vernehmung sagte, er sei ein Terrorist. Dass Leitmedien trotzdem über eine psychische Erkrankung als Tatursache spekulieren, stößt in Sozialen Medien nicht immer auf Verständnis.

Der von der Piratenpartei zur FDP gewechselte Ali Utlu? meinte beispielsweise, er sei es “leid, dass islamistische Täter immer wieder als psychisch krank bezeichnet werden – sind dann alle Religiösen psychisch krank?” Diese Sichtweise, die Sigmund Freud in seiner Einschätzung, die Religion sei “eine Art Menschheitsneurose, eine kollektive Zwangsneurose” vertrat, ist in Sozialen Medien ebenfalls weit verbreitet. Twitter-Star Darth Monchichi fasste sie gestern etwas gegenwartsorientierter wie folgt in Worte: “Wer glaubt, er wird für den Mord an Mitmenschen von einem imaginären Wesen mit Schlaraffistan belohnt, ist also geistig labil? Na holla …”

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